Belastungs-EKG

Elektrokardiogramm

Ein Elektrokardiogramm zeichnet die elektrischen Herzaktionen auf und gibt sie als Kurven wieder. Das EKG ist somit Ausdruck der Herzerregung. Ein EKG kann in Ruhe, unter Belastung und in Form eines 24-Stunden-EKGs aufgezeichnet werden.


Belastungs-EKG

Beim Belastungs-EKG werden Arbeitsleistung (angegeben in Watt am Fahrradergometer oder in km/h am Laufband) und dabei auftretende Veränderungen der Herz- und Kreislauffunktion gemessen (= Belastungsergometrie). Deshalb wird es zur Diagnose und zur Beurteilung folgender Krankheiten erstellt:

- Koronare Herzkrankheit (KHK: Erkrankung der Herzkranzgefäße)
- Belastungshypertonie (Bluthochdruck unter körperlicher Belastung)
- Herzrhythmusstörungen unter körperlicher Belastung
- Beurteilung der medikamentösen Therapie bei koronarer Herzerkrankung und Bluthochdruck
- Beurteilung der Belastbarkeit nach Herzinfarkt und Herzoperationen


Wann darf ein Belastungs-EKG nicht durchgeführt werden?

- Akuter Herzinfarkt: Hier darf in der Regel innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Infarkt kein Belastungs-EKG durchgeführt werden.

- Instabile Angina pectoris (AP): Diese ist oftmals gekennzeichnet durch ein Druckgefühl hinter dem Brustbein mit Ausstrahlung in die linke Schulter und den linken Arm. Für eine instabile Angina pectoris ist symptomatisch: jede erstmalig auftretende Angina pectoris, Ruhe-Angina und eine zunehmende Häufigkeit, Dauer und Intensität der Schmerzanfälle.

- Ruhe-Blutdruck von 220 zu 110 Millimeter Quecksilber (mmHg) und darüber


- "Frische" Thrombose (Blutpfropfbildung) oder Embolie (Verschluss eines Gefäßes durch ein in die Blutbahn verschlepptes Gebilde)


- Klinisch manifester Herzfehler, wie z. B. Aortenklappenstenose
Selten müssen bestimmte Herzmedikamente vor einem Belastungs-EKG abgesetzt werden. Fragen Sie Ihren Arzt, ob und ab wann Sie welches Ihrer Medikamente nicht mehr einnehmen sollen. Setzen Sie keinesfalls eigenmächtig Medikamente ab!