Oft gestellte Fragen zur Kur

Wer kann eine Kur beantragen?
Alle Personen, die sozialversichert sind. Das sind rund 98% der Österreicher. Alterslimit gibt es keines, auch mitversicherte Kinder können eine Kur beantragen. Verschrieben wird die Kur vom Haus- bzw. Facharzt. Der Versicherungsträger prüft danach sowohl die versicherungsrechtlichen als auch die medizinischen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Gibt es einen Anspruch auf Kur?
Nein, denn die Kostenübernahme für eine Kur ist derzeit eine freiwillige Leistung der Sozialversicherungsträger. Das bedeutet, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Kur.

Wer bezahlt die Kur?
Der zuständige Sozialversicherungsträger (bei erwerbstätigen Personen die Pensionsversicherungsanstalt) zahlt derzeit einen Tagsatz von € 81,85 (Kategorie 1). Davon zahlt der Kurgast einen einkommensabhängigen Selbstbehalt von € 0 bis zu € 16,99/Tag.

Mit dem Tagsatz der Sozialversicherung sind sämtliche Kosten – also Unterkunft, Verpflegung aber auch sämtliche Therapien abgegolten.

Kann der Kurort selbst ausgesucht werden?
Grundsätzlich ja. Der Sozialversicherungsträger muss mit der gewünschten Einrichtung in einem Vertragsverhältnis stehen und die Einrichtung muss die entsprechenden Therapien für die angegebene Indikation anbieten. Im Regelfall versuchen die Sozialversicherungsträger den Wunschkurort zu erfüllen.

Wie oft kann eine Kur beantragt werden?
Innerhalb von fünf Jahren dürfen zwei Kuren absolviert werden. Ausnahmen sind das so genannte Anschlussheilverfahren – etwa nach Spitalsaufenthalten, wenn nicht ohnedies Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sind. Und die „Früherfassung“ – wenn mindestens 12 Wochen Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) vorliegen.