Antrag für die Orthopädische Rehabilitation
Das Rehabilitationszentrum Althofen ist Vertragspartner aller Sozialversicherungen, sodass jeder Versicherte eine Orthopädische Rehabilitation beanspruchen kann.
Antrag
Der behandelnde Arzt stellt einen Antrag auf Orthopädische Rehabilitation beim zuständigen Kostenträger (jeweilige Sozialversicherung).
Der Patient erhält eine schriftliche Verständigung durch seinen Kostenträger über die Bewilligung der medizinischen Rehabilitation.
In der Folge erhält der Patient durch das Kur- und Rehabilitationszentrum Althofen die schriftlicher Verständigung über den Termin der Rehabilitation.
Kosten
Die Kosten für den Rehabilitationsaufenthalt werden zwischen dem Kur- und Rehabilitationszentrum Althofen direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger abgerechnet.

