Verrechnung des stationären Aufenthaltes

Die Privatklinik Maria Hilf verfügt über einen Direktverrechnungsvertrag mit allen österreichischen privaten Krankenversicherungen sowie fast allen Sozialversicherungen. Das bedeutet, die Verrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen der Privatklinik Maria Hilf und der entsprechenden Versicherung.

Patienten, die eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, wird von der Privatklinik Maria Hilf der Selbstbehalt verrechnet.

Bei Sozialversicherungen, mit denen die Privatklinik Maria Hilf über keinen Direktverrechnungsvertrag verfügt, ergeht die Rechnung direkt an den Patienten. Nach Bezahlung der Rechnung kann der Patient diese zur Kostenrückerstattung bei der Sozialversicherung einreichen.


Patienten, die bei einer nicht österreichischen Versicherung versichert sind, und die Kosten für ihren Aufenthalt in der Privatklinik Maria Hilf nicht selbst tragen, klären bitte bereits vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrer Versicherung, welche Kosten gedeckt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei der Aufnahme eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Versicherung benötigen. Es ist auch möglich, dass die Versicherung diese Erklärung der Kostenübernahme bereits vor einem Aufenthalt an uns schickt.

Mit nicht österreichischen Privatversicherungen besteht teilweise ein Direktverrechnungsvertrag. Sollte kein Direktverrechnungsvertrag bestehen und keine Kostenübernahme vorliegen, ist bereits bei der Aufnahme eine Kaution in der Höhe von 50% des Kostenvoranschlages zu entrichten. Die hinterlegte Kaution wird von uns bei der Endabrechnung gegenverrechnet!

  

Werden sämtliche medizinische Leistungen von der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Es gibt unterschiedliche Versicherungsverträge. Da wir nicht über alle inhaltlichen Details der unterschiedlichen Verträge Bescheid wissen, bitten wir Sie, Fragen zur Versicherung direkt mit dem zuständigen Versicherungsbetreuer noch vor dem geplanten stationären Aufenthalt zu klären.