Verrechnung des stationären Aufenthalts

Die Privatklinik Villach verfügt über einen Direktverrechnungsvertrag mit allen österreichischen privaten Krankenversicherungen sowie fast allen Sozialversicherungen. Das bedeutet, die Verrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen der Privatklinik Villach und der entsprechenden Versicherung.

Patient:innen, die eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, wird von der Privatklinik Villach der Selbstbehalt verrechnet.

Bei Sozialversicherungen, mit denen die Privatklinik Villach über keinen Direktverrechnungsvertrag verfügt, ergeht die Rechnung direkt an den:die Patient:in. Nach Bezahlung der Rechnung kann der:die Patient:in diese zur Kostenrückerstattung bei der Sozialversicherung einreichen.

Ausländische Versicherungen

Patient:innen, die bei einer nicht österreichischen Versicherung versichert sind, und die Kosten für ihren Aufenthalt in der Privatklinik Villach nicht selbst tragen, bitten wir  bereits vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrer Versicherung zu klären, welche Kosten gedeckt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei der Aufnahme eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Versicherung benötigen. Es ist auch möglich, dass die Versicherung diese Erklärung der Kostenübernahme bereits vor einem Aufenthalt an uns schickt.

Mit nicht österreichischen Privatversicherungen besteht teilweise ein Direktverrechnungsvertrag. Sollte kein Direktverrechnungsvertrag bestehen und keine Kostenübernahme vorliegen, ist bereits bei der Aufnahme eine Kaution in der Höhe von 50% des Kostenvoranschlages zu entrichten. Die hinterlegte Kaution wird bei der Endabrechnung gegenverrechnet!

Werden sämtliche medizinische Leistungen von der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Es gibt unterschiedliche Versicherungsverträge. Da wir nicht über alle inhaltlichen Details der unterschiedlichen Verträge Bescheid wissen, bitten wir Sie, Fragen zur Versicherung direkt mit dem zuständigen Versicherungsbetreuer noch vor dem geplanten stationären Aufenthalt zu klären.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen in der Verrechnung unter: T: +43 (0) 4242 3044 3156 oder DW 3373

Befundübermittlung

Das Gesundheitstelematikgesetz lässt eine Übermittlung von Befunden mittels Fax unter bestimmten Voraussetzungen zu:

  • Faxgeräte sind vor ungefugten Zugang und Gebrauch geschützt.
  • Die Rufnummern, insbesondere die verspeicherten Rufnummern, werden mindestens alle zwei Monate nachweislich auf Ihre Aktualität geprüft.
  • Die automatische Weiterleitung, außer an den Gesundheitsdienstanbieter selbst, ist deaktiviert.
  • Alle vom Gerät unterstützten Sicherheitsmaßnahmen werden genützt.
  • Allenfalls verfügbare Fernwartungsfunktionen nur für die vereinbarte Dauer der Fernwartung sind aktiviert.

Wenn diese Bedingungen auf Ihr Faxgeräte zutreffen, bitten wir Sie dieses PDF-Dokument unterschrieben zu retournieren.